Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten werden der Beschluss der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. September 2008 aufgehoben und die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die im Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 14. April 2008 getroffene Kostenentscheidung zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittel.
Beschwerdewert: bis 450 EUR.
I.
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