Die Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten des Verfahrens nach § 199 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz zu erstatten. &8195;
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|