Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin zu 2) bei der Klägerin zu 1) abhängig beschäftigt ist.
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