Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 15.08.2023 aufgehoben.
Die Staatskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird endgültig auf 1.397,30 € festgesetzt.
I.
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