LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 12.05.2016
L 7 AS 395/15 ZVW
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 25.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 4053/10

Kosten für Unterkunft und HeizungBerücksichtigung einer Sonderumlage an eine Wohnungseigentümergemeinschaft für eine BalkonsanierungBedarfsdeckende SchenkungDarlehensvertrag unter VerwandtenFremdvergleich

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.05.2016 - Aktenzeichen L 7 AS 395/15 ZVW

DRsp Nr. 2016/11838

Kosten für Unterkunft und Heizung Berücksichtigung einer Sonderumlage an eine Wohnungseigentümergemeinschaft für eine Balkonsanierung Bedarfsdeckende Schenkung Darlehensvertrag unter Verwandten Fremdvergleich

1. Um der Gefahr eines Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken, ist es geboten, an den Nachweis des Abschlusses und der Ernsthaftigkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen. 2. Dies setzt voraus, dass sich die Darlehensgewährung auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten, auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abgrenzen lässt. 3. Weil und soweit der für den Hilfebedürftigen günstige Umstand, dass ein nachgewiesener Zufluss gleichwohl als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist, seine Sphäre betrifft, obliegen ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen Mitwirkungspflichten; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht zu seinen Lasten. 4. Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden.

Tenor