Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 14. März 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Kosten für eine Behandlung im Krankenhaus.
Die Klägerin ist ein zur Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenes Krankenhaus. Sie nahm den 1948 geborenen Versicherten der Beklagten W S vom 23. September 2009 bis 7. Oktober 2009 wegen hochaktiver Polyarthritis zur vollstationären Behandlung auf. Für die Behandlung stellte die Klägerin der Beklagten 5.961,48 EUR in Rechnung. Die Beklagte beglich die Rechnung am 30. Oktober 2009 zunächst in voller Höhe.
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