LAG Nürnberg - Beschluss vom 05.07.2004
9 (7) TaBV 51/02
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6 ; BetrVG § 40 Abs. 1 ; SachbezVO § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bamberg, vom 02.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 15/01

Kosten des Betriebsrats; Anrechnung einer Haushaltsersparnis bei Seminarteilnahme

LAG Nürnberg, Beschluss vom 05.07.2004 - Aktenzeichen 9 (7) TaBV 51/02

DRsp Nr. 2004/15633

Kosten des Betriebsrats; Anrechnung einer Haushaltsersparnis bei Seminarteilnahme

»Die vom Arbeitgeber zu tragenden Verpflegungskosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG können um die sich aus § 1 Abs. 1 und Abs. 3 SachbezVO ergebenden Pauschbeträge reduziert werden (sog. Haushaltsersparnis), soweit im Betrieb keine Reisekostenregelung gilt.«

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 6 ; BetrVG § 40 Abs. 1 ; SachbezVO § 1 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten in dem Beschwerdeverfahren noch darüber, ob und in welcher Höhe die Beteiligte zu 2 (Betriebsratsmitglied B...) sich bei der Freistellung von Verpflegungskosten aus Anlass einer Seminarteilnahme eine Haushaltsersparnis anrechnen lassen muss.

Die Beteiligte zu 2 nahm vom 21. bis 23.05.2001 an einer Schulungsveranstaltung der E... mit dem Thema "Die gesetzlichen Neuregelungen für Teilzeit und Befristung" teil, die im Hotel-Restaurant D..., durchgeführt worden ist.