Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. Februar 2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt höhere Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Er verlangt die Berücksichtigung der von ihm zu zahlenden Untermiete anstelle der Berechnung seines Mietanteils nach dem so genannten Kopfteilprinzip.
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