Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.10.2014 geändert. Der Klägerin wird für den Rechtsstreit S
I.
Die unter Betreuung stehende Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ihre Klage auf Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung für die Monate August und September 2014.
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