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Die Beteiligten streiten über die Berechtigung zur Aufhebung von Honorarbescheiden.
Die Klägerin nimmt als Allgemeinärztin an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Sie wendet sich gegen Bescheide der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), mit denen diese die ursprünglichen Honorarbescheide für die Quartale I/1996 und II/1996 geändert und von ihr 25.003,81 DM zurückgefordert hat.
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