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Die Beteiligten streiten über die Berechtigung zur Aufhebung von Honorarbescheiden.
Der Kläger nimmt als Arzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Er wendet sich gegen Bescheide der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), mit denen diese die ursprünglichen Honorarbescheide für die Quartale I/1996 und II/1996 geändert und von ihm 9.283,26 DM zurückgefordert hat.
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