BetrVG (1952) § 76 Abs. 2 S. 2, S. 3, Abs. 4 ; WahlO § 34 S. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG
BAGE 1, 166
JZ 1955, 178
SAE 1955, 73
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 14.06.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BTa 1/54
Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat
BAG, Beschluss vom 10.11.1954 - Aktenzeichen 1 ABR 24/54
DRsp Nr. 2007/23165
Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat
»Die Teilnahme der Arbeitnehmer von beherrschten Unternehmen eines Konzerns an der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens (§ 76 Abs. 4BetrVG) ist hinsichtlich der besonderen Wählbarkeitsbestimmungen des § 76 Abs. 2 Satz 2 und 3BetrVG dahin aufzufassen, daß der erste Platz einem Arbeitnehmer des herrschenden Unternehmens und der zweite Platz einem Arbeitnehmer eines beherrschten Unternehmens gebührt.«
Normenkette:
BetrVG (1952) § 76 Abs. 2 S. 2, S. 3, Abs. 4 ; WahlO § 34 S. 2 ;
Gründe:
Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet, jedoch nicht im vollen Umfange.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.