Die Berufung der Kläger zu 1) - 3) und 5) - 16) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 05.08.2010 -
Die erstinstanzlichen Kosten tragen die Kläger zu je 1/17. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger 1) - 3) und 5) - 16) je zu 1/16 und die Kläger zu 4) - 17) je zu 1/32.
Die Revision wird zugelassen.
Im vorliegenden Verfahren begehren die Klägerinnen und Kläger Feststellung, dass sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten stehen.
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