Die Parteien streiten über die Höhe der betrieblichen Altersversorgung des Klägers.
Der am 05. November 1938 geborene Kläger war seit dem 1. Juli 1969 bei der GmbH & Co. ( ), einer Tochtergesellschaft der Beklagten, in München beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ging zum 1.Februar 1997 im Rahmen einer Firmenübernahme auf die Beklagte über. Dort schied er zum 30. Juni 1998 aus. Seit dem 01. Dezember 2000 bezieht er aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente. Seitdem zahlt ihm die Beklagte eine betriebliche Altersrente von DM 289,15 (EUR 147,84) monatlich.
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