ArbG Aachen, vom 11.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 74/91
Konzernbetriebsrat: Voraussetzungen für die Errichtung
LAG Köln, Beschluss vom 26.08.1992 - Aktenzeichen 2 TaBV 9/92
DRsp Nr. 2002/6588
Konzernbetriebsrat: Voraussetzungen für die Errichtung
Die Errichtung eines Konzernbetriebsrats bedarf der Zustimmung der Gesamtbetriebsräte (im Falle des § 54 Abs. 2BetrVG der Zustimmung der Betriebsräte) der Konzernunternehmen, in denen insgesamt mindestens 75 v.H. der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind. Bei der Ermittlung der maßgeblichen Zahl der Beschäftigten sind alle Arbeitnehmer der Konzernunternehmen mitzuzählen, auch diejenigen, in deren Unternehmen keine Betriebsräte gewählt wurden.
Normenkette:
BetrVG § 54 ;
Vorinstanz: ArbG Aachen, vom 11.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 74/91