LAG Köln, vom 10.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 TaBV 15/05
ArbG Siegburg, vom 19.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 31/04
Konzernbetriebsrat; Konzernspitze im Ausland
BAG, Beschluß vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 7 ABR 26/06
DRsp Nr. 2007/4206
Konzernbetriebsrat; Konzernspitze im Ausland
»Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder über eine im Inland ansässige Teilkonzernspitze verfügt.«
Orientierungssätze:1. Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 54 Abs. 2BetrVG kann für einen Konzern durch Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte bzw. Betriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Das Betriebsverfassungsgesetz bestimmt dabei nicht selbst, wann ein Konzern vorliegt und welche Unternehmen dem Konzern angehören. § 54 Abs. 1BetrVG verweist insoweit auf § 18 Abs. 1AktG. Es gilt deshalb kein eigenständiger betriebsverfassungsrechtlicher Konzernbegriff.2. Die Errichtung eines Konzernbetriebsrats kommt nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nur in Betracht, wenn nicht nur die unter einer einheitlichen Leitung zusammengefassten Unternehmen, sondern auch eine Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Inland hat.
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