Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. November 2014 - 4 Sa 295/13 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 1. Juni 2011 im Wege des Betriebsübergangs von dem J e.V. (im Folgenden J) auf den Beklagten übergegangen ist.
Der Beklagte ist im Zuge der Kreisgebietsneuregelung nach § 4 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung vom 11. November 2005 (LKGebNRG - GVBl. LSA S. 692) aus den Landkreisen M und S hervorgegangen.
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