I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Juni 2015 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz zuletzt noch über die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und im Rahmen eines Hilfsantrags über Ansprüche der Klägerin auf Zahlung eines Nachteilausgleichs.
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