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Die Beteiligten streiten um die Genehmigung der Verlegung eines Vertragsarztsitzes.
Der Beigeladene zu 5. wurde im Jahre 1973 als Arzt für Neurologie und Psychiatrie in Köln zur kassen-/vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Er betrieb seine Praxis im Rahmen einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis zunächst in der S. 107/109 (Planungsbereich Köln, Stadt).
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