LAG Köln - Urteil vom 17.01.2013
7 Sa 644/12
Normen:
§ 4 TVG; § 613 a BGB; §§ 13, 20, 31 MTV DTAG; TV Erholungszeit DTAG;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 23.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 124/12

Konkurrenz von Tarifverträgen bei BetriebsübergangGünstigkeitsvergleich als SachgruppenvergleichRelation von Arbeitszeit und Vergütung

LAG Köln, Urteil vom 17.01.2013 - Aktenzeichen 7 Sa 644/12

DRsp Nr. 2013/23906

Konkurrenz von Tarifverträgen bei Betriebsübergang Günstigkeitsvergleich als SachgruppenvergleichRelation von Arbeitszeit und Vergütung

1. Zur Durchführung eines Günstigkeitsvergleichs, wenn in Folge eines Betriebsübergangs die kraft beiderseitiger Tarifbindung geltenden Haustarifverträge des Erwerbers mit den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme statisch weiter geltenden Tarifverträgen des Veräußerers konkurrieren.2. Der Günstigkeitsvergleich ist in Form eines Sachgruppenvergleichs durchzuführen.3. Stehen sich in einem Sachgruppenvergleich die abweichenden Regeln bei wertender Betrachtung neutral gegenüber, ohne dass sich eine der Regelungen für den Arbeitnehmer als günstiger erweist, hat die Geltung der originären tarifvertraglichen Regeln Vorrang.4. Eine 38-Stunden-Woche ist für sich betrachtet weder günstiger, noch ungünstiger als eine 34-Stunden-Woche. Maßgeblich ist vielmehr erst in einem zweiten Bewertungsschritt das "Preis-/Leistungsverhältnis" in der Relation von Arbeitszeit und Vergütung.