1) Das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.09.2011
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2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Beklagten, die bei ihr zu besetzende Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim B in M bis zum Abschluss eines neu durchzuführenden Ausfallverfahrens, spätestens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens nicht zu besetzen.
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