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Es ist streitig, ob der Klägerin ein weiterer Vergütungsanspruch für Krankenhausleistungen in Höhe von 1.311,51 DM (jetzt: 670,56 Euro) zusteht.
Die Klägerin betreibt die Klinik B. die in den Krankenhausplan des Landes Thüringen aufgenommen ist und der Krankenhausgesellschaft Thüringen angehört. Das Mitglied der Beklagten E. (Versicherter) befand sich dort in der Zeit vom 25. Januar bis zum 1. Februar 1999 wegen Herz- und Kreislaufbeschwerden in stationärer Behandlung. Am 26. Januar 1999 erfolgte eine Linksherzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie und am 29. Januar 1999 eine koronare Ballon-Dilatation (PTCA).
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