1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Kodierbarkeit der Nebendiagnose R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung im Rahmen einer Krankenhausabrechnung streitig.
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