Es wird festgestellt, dass das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. September 2010 auch hinsichtlich der darin getroffenen Kostenentscheidung wirkungslos geworden ist.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I.
Das Sozialgericht Berlin (
Gegen das Urteil erhob der Beklagte am 29. November 2010 Berufung.
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