Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Potsdam vom 10. Februar 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Sozialgericht Potsdam zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich mit der Berufung gegen die Feststellung des Sozialgerichts, dass seine Klage als zurückgenommen gilt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|