I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 11. Juni 2015 wird verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere jedoch über die Statthaftigkeit der Berufung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|