LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.02.2016
L 24 KA 68/14
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 3; SGB V § 103 Abs. 4a S. 2 und S. 4; SGB V § 311 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NZS 2016, 360
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 18.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 136/13

Klagebefugnis und Klagebegründung einer Poliklinik gegen die Zulassung einer ehemaligen Angestellten zur vertragsärztlichen Versorgung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2016 - Aktenzeichen L 24 KA 68/14

DRsp Nr. 2016/5438

Klagebefugnis und Klagebegründung einer Poliklinik gegen die Zulassung einer ehemaligen Angestellten zur vertragsärztlichen Versorgung

Eine Poliklinik wird nicht in eigenen Rechten verletzt, wenn eine ehemalige Angestellte einen Vertragsarztsitz nach § 103 Abs. 4 a S. 2 SGB V erhält.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladenen zu 2) bis 8) müssen jedoch für ihre Kosten selbst aufkommen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 3; SGB V § 103 Abs. 4a S. 2 und S. 4; SGB V § 311 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Im Streit ist ein Zulassungsbescheid des Beklagten zugunsten der Beigeladenen zu 2).