Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten aufgrund zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 26. März 2019 bis 15. Juni 2019 und 20. September 2019 bis 3. November 2019.
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