I.
Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von Kindergeld (Kg) für die Tochter S (S) des Klägers, im Klage- und Berufungsverfahren noch für die Zeiträume vom 1. Oktober 1992 bis zum 30. April 1993 und vom 1. Juni 1993 bis zum 30. September 1993, im Revisionsverfahren nur noch für den letztgenannten Zeitraum.
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