FG Düsseldorf - Urteil vom 10.07.2007
10 K 4278/06 Kg
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. A ; BBiG § 21 Abs. 3 ; BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 4 ; BAföG § 15 b Abs. 3 Satz 1 ;
Fundstellen:
DB 2007, 2567
EFG 2007, 1529

Kindergeld; Berufsausbildung; Krankheitszeiten - Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung in Eigenverantwortung als Berufsausbildung

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2007 - Aktenzeichen 10 K 4278/06 Kg

DRsp Nr. 2007/21366

Kindergeld; Berufsausbildung; Krankheitszeiten - Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung in Eigenverantwortung als Berufsausbildung

1. Die Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann noch zur Berufsausbildung, wenn der Auszubildende während dieser Zeit nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis steht, sondern sich eigenverantwortlich darauf vorbereitet. 2. Krankheitszeiten sind nicht als Unterbrechung einer Berufsausbildung zu werten, wenn die Krankheit nicht so schwerwiegend ist, dass sie ein Erreichen des Ausbildungsziels voraussichtlich verhindert.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. A ; BBiG § 21 Abs. 3 ; BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 4 ; BAföG § 15 b Abs. 3 Satz 1 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob der Kläger für seinen am 21. März 1984 geborenen Sohn "A" für die Zeit von September 2005 bis Dezember 2005 Anspruch auf Kindergeld hat.