Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
1. Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend macht, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, genügt die Beschwerdebegründung zum Teil nicht den Anforderungen des §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|