Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt vom Beklagten die hälftige Erstattung ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Zeit vom 1.1.2010 bis 30.6.2010.
Die Klägerin ist Tagesmutter und seit dem 2.9.2006 freiwillig gesetzlich krankenversichert. Zuvor war sie aufgrund ihrer Angestelltentätigkeit bzw. des Bezugs von Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld pflichtversichert. Ihr Ehemann ist privat krankenversichert.
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