VG Stuttgart, vom 05.03.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 4350/95
Kinder- und Jugendhilfe - Heranziehung zu den Kosten im Umfang der durch die auswärtige Unterbringung ersparten Aufwendungen; auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung der Eltern zu den Kosten
BVerwG, Urteil vom 29.12.1998 - Aktenzeichen 5 C 23.97
DRsp Nr. 1999/5750
Kinder- und Jugendhilfe - Heranziehung zu den Kosten im Umfang der durch die auswärtige Unterbringung ersparten Aufwendungen; auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung der Eltern zu den Kosten
»Pauschalbeträge nach § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII dürfen nur im Rahmen der nach § 94 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII zulässigen Kostenbeitragshöhe festgelegt werden.«