Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.11.2017 -
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) wegen des Eintritts einer dreiwöchigen Sperrzeit und die Erstattung überzahlter Leistungen in Höhe von 605,80 €.
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