BSG - Urteil vom 24.04.1991
9a RVg 2/90
Normen:
BVG § 89 ; OEG § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 7 ;
Fundstellen:
NJW 1991, 3299
SozR 3-3100 § 89 Nr. 1

Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat

BSG, Urteil vom 24.04.1991 - Aktenzeichen 9a RVg 2/90

DRsp Nr. 1998/7816

Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat

1. Witwenversorgung als Härteausgleich (Brautversorgung) kann grundsätzlich nicht erhalten, wer seinen Verlobten durch eine Gewalttat verloren hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 89 ; OEG § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 7 ;

Gründe: