Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat
BSG, Urteil vom 24.04.1991 - Aktenzeichen 9a RVg 2/90
DRsp Nr. 1998/7816
Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat
1. Witwenversorgung als Härteausgleich (Brautversorgung) kann grundsätzlich nicht erhalten, wer seinen Verlobten durch eine Gewalttat verloren hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 89 ; OEG § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 7 ;
Gründe:
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