Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 KR 1715/14 ER-B wird als unzulässig abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist, ob ein Verfahren über die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes wieder aufzunehmen ist.
Mit Beschluss vom 07.03.2014 (
II.
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