Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Altenburg vom 20. Juni 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Heranziehung eines Promotionsstipendiums sowie von Einkünften der Klägerin aus einer Tätigkeit als Übungsleiterin zur Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zur sozialen Pflegeversicherung (sPV) im Zeitraum 1. Juni 2010 bis 31. Januar 2011.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|