SG Magdeburg, vom 14.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 105/99
Keine Vergütung für häusliche Krankenpflege nach Auslaufen einer Vergütungsvereinbarung
BSG, Urteil vom 25.09.2001 - Aktenzeichen B 3 KR 15/00 R
DRsp Nr. 2002/6487
Keine Vergütung für häusliche Krankenpflege nach Auslaufen einer Vergütungsvereinbarung
1. Wenn es nach Auslaufen einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Leistungserbringer und der Krankenkasse nicht zu einem Neuabschluß gekommen ist, so besteht kein Anspruch auf Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]