LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.09.2004
7 Sa 172/04
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz - AK Bad Kreuznach - Ca 201/03 vom 07.11.2003,

Keine Urlaubsabgeltung bei bestehendem Arbeitsverhältnis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.09.2004 - Aktenzeichen 7 Sa 172/04

DRsp Nr. 2005/1569

Keine Urlaubsabgeltung bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Bei bestehendem Arbeitsverhältnis kommt eine Urlaubsabgeltung nicht in Betracht.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren nur noch) darüber, inwieweit dem Kläger Zahlungsansprüche gegen die Beklagte im laufenden Arbeitsverhältnis zustehen.

Die Beklagte betreibt in Rheinland-Pfalz und im Saarland eine Reihe von Supermärkten, u.a. in B-Stadt den Verbrauchermarkt "X.".

Der am 01.10.1944 geborene Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 01.04.1986 als Marktleiter, seit dem 01.10.1987 des Marktes in B-Stadt, beschäftigt.

Das Arbeitsverhältnis der Parteien richtet sich nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 24.09./10.10.1987 hinsichtlich dessen Inhalts auf Blatt 20 bis 22 der Akte Bezug genommen wird. Die Parteien haben arbeitsvertraglich die Geltung der Tarifverträge für die Beschäftigten des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz vereinbart. Das Bruttomonatsgehalt des Klägers belief sich zuletzt auf 3.246,19 EUR.

Ab dem 13.06.2001 war der Kläger arbeitsunfähig erkrankt. Die Krankengeldzahlung der Krankenkasse endete am 11.12.2002 (Schreiben der W. vom 07.11.2002; Bl. 25 d.A.).