BSG - Beschluß vom 20.12.1999
B 7 AL 30/99 B
Normen:
SGG § 160a Abs. 2 S. 3;
Vorinstanzen:
LSG Essen - 16.12.1998 - L 12 AL 4/97 ,
SG Gelsenkirchen, vom 28.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 Ar 168/95

Keine Übernahme von Textbausteinen aus der Beschwerdebegründung eines anderen Verfahrens

BSG, Beschluß vom 20.12.1999 - Aktenzeichen B 7 AL 30/99 B

DRsp Nr. 2000/4921

Keine Übernahme von Textbausteinen aus der Beschwerdebegründung eines anderen Verfahrens

1. Für den Vortrag im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde ist als Mindestmaß zu fordern, daß nicht die Beschwerdebegründung aus einem anderen Verfahren in Form eines Textbausteines wortgleich ohne Anpassung an die Besonderheiten des jeweiligen Falles übernommen wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 160a Abs. 2 S. 3;

Gründe:

I. Die Klägerin wendet sich gegen eine Erstattungsforderung der Beklagten nach § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG). Das Landessozialgericht (LSG) hat in dem angefochtenen Urteil vom 16. Dezember 1998 ausgeführt, die Klägerin sei gemäß § 128 Abs 1 AFG verpflichtet, der Beklagten das dem ehemaligen Arbeitnehmer der Klägerin A. S. gezahlte Arbeitslosengeld sowie die hierauf entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 66.651,30 DM zu erstatten. Diese Erstattung stelle keine unzumutbare Belastung für die Klägerin iS des § 128 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AFG dar.