Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung und zukünftige Übernahme von Kosten für Fahrten zu Kontrolluntersuchungen im Transplantationszentrum H..
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