Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.04.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung, um diverse Zahlungsansprüche sowie um die Erteilung eines Zeugnisses. Dabei ist zwischen den Parteien insbesondere streitig, ob es sich bei dem von ihnen begründeten Rechtsverhältnis um ein Arbeitsverhältnis handelt.
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