LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 28.01.2016
L 16 KR 537/14
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1; HGB § 84 Abs. 1 S. 1-2; HGB § 84 Abs. 2; HGB § 86 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 2; HGB § 86a Abs. 1; HGB § 87 Abs. 2; HGB § 89 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 17.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 470/10

Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und Verkaufsleiter für BausparverträgeAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitAnforderungen an das Vorliegen eines Weisungsrechts des Unternehmens - hier verneint für eine Verpflichtung zur Erstellung von Wochenberichten und Kundenlisten

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2016 - Aktenzeichen L 16 KR 537/14

DRsp Nr. 2021/7328

Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und Verkaufsleiter für Bausparverträge Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an das Vorliegen eines Weisungsrechts des Unternehmens – hier verneint für eine Verpflichtung zur Erstellung von Wochenberichten und Kundenlisten

In der Verpflichtung eines Versicherungsvertreters für Bausparverträge zur Erstellung von Wochenberichten und Kundenlisten liegt keine Einschränkung in der Gestaltung der Tätigkeit vor, die ihn als persönlich abhängig vom Unternehmen erscheinen lässt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.06.2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3) des Berufungsverfahrens und unter Änderung des Urteils des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.06.2014 auch die Kosten des ersten Rechtszugs. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1; HGB § 84 Abs. 1 S. 1-2; HGB § 84 Abs. 2; HGB § 86 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 2; HGB § 86a Abs. 1; HGB § 87 Abs. 2; HGB § 89 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Feststellung der Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit des Klägers als Handelsvertreter im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.08.2009.