LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.05.2020
L 2 R 1152/17
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 09.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 3248/15

Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit freier Mitarbeiter für Museumsführungen für Kinder- und Jugendliche als vergleichbare LehrtätigkeitAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.05.2020 - Aktenzeichen L 2 R 1152/17

DRsp Nr. 2021/5812

Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit freier Mitarbeiter für Museumsführungen für Kinder- und Jugendliche als vergleichbare Lehrtätigkeit Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Zum sozialversicherunggsrechtlichen Status von freien Mitarbeitern für Museumsführungen für Kinder- und Jugendliche. Die Tätigkeiten der Beigeladenen zu 1 bis 5 waren - wie auch die der Museumsführerinnen im Erwachsenbereich - vor allem dadurch gekennzeichnet, dass Wissen an Dritte, die Museumsbesucher, weitergegeben wird. Das ist vergleichbar einer Lehrtätigkeit. Bei Lehrtätigkeiten hat das BSG in ständiger Rechtsprechung darauf abgestellt, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestaltet und inwieweit sie zu Nebenarbeiten herangezogen werden kann.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 9. Februar 2017 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.

Der Streitwert wird endgültig auf 1.407,18 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5;