1. Der Antragsteller stand gemäß Arbeitsvertrag vom 08.08.2005 in einem Arbeitsverhältnis zur Antragsgegnerin, welche Arbeitnehmerüberlassung betreibt, ab 09.08.2005 als Bauwerker.
Mit Schreiben vom 18.08.2005, dem Antragsteller am selben Tage zugegangen, kündigte die Antragsgegnerin das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, ersatzweise ordentlich zum 25.08.2005.
Mit am 24.08.2005 beim Arbeitsgericht eingegangenem Schriftsatz, welchem eine ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 22.08.2005 und weitere Unterlagen hierzu beilagen, hat der Antragssteller Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung zur Durchführung der im Entwurf beigefügten, nicht unterschriebenen, Kündigungsschutzklage beantragt.
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