I.
Die Prozessparteien haben vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - einen Zahlungsrechtsstreit geführt. Der Kläger hat bereits in der Klageschrift beantragt, für seine Klageanträge Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Z, B-Stadt zu bewilligen.
Nachdem für die Beklagte zu der anberaumten Güteverhandlung niemand erschienen war, hat das Arbeitsgericht mit Versäumnisurteil vom 13.01.2004 die Beklagte antragsgemäß verurteilt; dieses Versäumnisurteil ist am 27.01.2004 rechtskräftig geworden.
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