I.
Der Kläger hat am 03.02.2004 beim Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - einen Schriftsatz eingereicht, in welchem er einen auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gerichteten Klageantrag angekündigt hat. Des Weiteren hat er beantragt, ihm "vorab" unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Z, Y Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers war dem Schriftsatz nicht beigefügt.
Mit Schreiben vom 05.02.2004 hat die Beklagte dem Kläger das schriftliche Arbeitszeugnis vom 05.02.2004 (Bl. 8 d.A.) übersandt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|