LAG Nürnberg - Urteil vom 09.01.2007
7 Sa 135/05
Normen:
BGB § 826 ; InsO § 60 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DB 2007, 584
Vorinstanzen:
ArbG Bayreuth, vom 21.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 617/04

Keine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Verletzung von Arbeitgeberpflichten

LAG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 135/05

DRsp Nr. 2007/9744

Keine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Verletzung von Arbeitgeberpflichten

»Verletzt der Insolvenzverwalter lediglich Pflichten, die ihn in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber treffen, nicht aber insolvenzspezifische Pflichten, scheidet eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 60 InsO aus.«

Normenkette:

BGB § 826 ; InsO § 60 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um eine vom Kläger auf § 60 InsO bzw. § 826 BGB gestützte Schadensersatzpflicht des Beklagten in seiner Funktion als (ehemaliger) Insolvenzverwalter über das Vermögen der C... GmbH. Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens und der Anträge der Parteien wird auf den ausführlichen Tatbestand des angefochtenen Endurteils vom 21.12.2004 (Bl. 164 - 168 d.A.), mit dem die Klage in vollem Umfang abgewiesen worden ist, Bezug genommen.

Gegen das dem Kläger am 02.02.2005 zugestellte Urteil hat er mit Schriftsatz vom 16.02.2005, beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am 17.02.2005 eingegangen, Berufung eingelegt und diese - nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis 22.04.2005 - mit Schriftsatz vom 22.04.2005, beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am selben Tag eingegangen, begründet.

Der Kläger beantragt:

I. Das Urteil des Arbeitsgerichts Bayreuth, Az. 1 Ca 617/04 vom 21.12.2004 wird aufgehoben.