Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.10.2019 -
I.
Die Beteiligten streiten über die Errichtung einer Einigungsstelle.
Die Arbeitgeberin ist die deutsche Vertriebsgesellschaft für V -Lastkraftwagen. Sie hat ihre Vertriebsstruktur in regionale Vertriebsgebiete aufgeteilt. Der Antragsteller ist der für die Vertriebsregion Mitte errichtete fünfköpfige Betriebsrat. Dem Betrieb der Vertriebsregion Mitte sind ca. 60 Arbeitnehmer zugeordnet, von denen ca. 40 von der Arbeitgeberin einen Dienstwagen mit Privatnutzungsbefugnis zur Verfügung gestellt bekommen.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|