Die nach §
Das Beschwerdegericht folgt den ausführlichen und sorgfältig dargestellten Gründen des angefochtenen Beschlusses und stellt dies hiermit in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG fest. Es besteht lediglich Anlass zu folgenden Ergänzungen:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|